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Informationen
und Haftung für Veranstalter |
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......deshalb werden immer mehr Veranstaltungen
überprüft und abgesagt . |
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Wußten Sie, wie weit
die Veranstalter-Haftung reicht ?
- Wußten Sie, daß der Veranstalter
für sämtliche Behördenmeldungen/Genehmigungen
verantwortlich ist ?
- Wußten Sie, das der Veranstalter
als Betreiber der elektrischen Anlagen gilt und daher verantwortlich
im Sinne der jeweils gültigen ÖVE-Bestimmung ist
?
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Wußten Sie, das der
Veranstalter für alle Veranstaltungsaktivitäten
voll haftbar ist ?
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Auch wenn Ihrer Verleihfirma
etwas passiert ?
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Hat Ihre Verleihfirma,
welche Sie beauftragen eine ausreichende Haftpflichtversicherung
und staatlich geprüfte Veranstaltungstechniker
?
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!!!NEU
!!!
Für Montage von Traversen
und Lichttechnik über Publikum ist Sachkundiges Personal
erforderlich.
Sachkundiges Personal muß
eine entsprechende Ausbildung UND berufliche Erfahrung vorweisen.
Somit sind alle klein Verleiher
welche keine fachspezifische Ausbildung vorweisen nicht berechtigt
größere Traversensysteme im Puplikumsbereich aufzustellen.
Bedenken Sie das bei Ihrem
nächsten Auftrag !!! Haftbar ist
der Veranstalter !!!
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Das
bedeutet, dass ein Veranstalter, um sich möglichst schad-
und klaglos halten zu können, einen entsprechenden Techniker
mit Fachkenntnissen und Qualifikationen buchen muss.
Doch nicht jede Verleihfirma, welche Technik
auf- und abbaut, besitzt Fachkenntnisse, oder eine ausreichende
Haftplichtversicherung. Somit kann es schon vorkommen das
man bei diesen "Verleihfirmen" bald irgendwo etwas
sehr billig bekommt. Nur das volle Risiko trägt der Veranstalter
und eine
Schadensforderung
von 100.000,- Euro ist bald gestellt. |
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Deshalb bietet Event-Styling
- einwandfreie, überprüfte und
genehmigte Technik und Bauten.
- sorgt für fachgerechte
Montage und Betrieb durch staatlich geprüfte
Veranstaltungstechniker
- Sachkundiges Personal für
Traversentechnik
- und hat einen eigenen Versicherungsschutz
- Haftplichtversicherung der Klasse 3 bis
750.000,- Euro
Auch das Veranstaltungsgesetz
wurde mit 1.1.2007 erneuert und bringt einige Veränderungen.
NÖ Veranstaltungsgesetz 2007 -
download
hier
Je nach Veranstaltung sind Sicherheitskonzepte
uvm. gefordert. Mit unseren geprüften Veranstaltungstechnikern
als Partner sind Sie hier bestens gerüstet.
unsere Gewerbeberechtigungen:
- Vermietung von Zelten und Aufbau von vorgefertigeten,
statisch geprüften Zeltbauten
- Organisation von Veranstaltungen
- Vermietung von Einrichtungen u. Ausstattungen zur Abhaltung
von Veranstaltungen, sowie die Herstellung von Bühnendekoration...
- Handelsgewerbe
- Gastgewerbe
Weiters sind wir zu finden unter:
www.eventstyling.at
www.event-styling.com
www.event-styling.at
www.flashtent.com
www.flashtent.at
www.faltzeltverleih.at
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